• Steuerabwehrberatung
• Steuergestaltungsberatung
• Finanzbuchführung
• Lohnbuchführung
• Steuererklärungen
• Jahresabschlüsse
• Betriebswirtschaft
• Recht
• Steuer(abwehr)beratung
Die klassische Steuerberatung entwickelt sich immer mehr hin zu einer „Steuerabwehrberatung“.
Dies resultiert aus der unverändert hohen Anzahl an Gesetzesänderungen, denen wir uns Jahr für Jahr ausgesetzt sehen. Hinzu kommen die Entscheidungen der Finanzgerichte und des Bundesverfassungsgerichts die nicht selten die Normierungen des Gesetzgebers (rückwirkend) korrigieren.
Steuerabwehrberatung bedeutet daher insbesondere die Begleitung von steuerlichen Außenprüfungen insbesondere Betriebsprüfungen, Lohnsteuer-Außenprüfungen, Umsatzsteuer-Sonderprüfungen sowie die Vertretung in Finanzgerichtsverfahren
• Steuergestaltungsberatung
Bei der Steuergestaltungsberatung geht es um die kritische Auseinandersetzung mit der Gesetzesauslegung durch die Finanzbehörde. Dabei sind insbesondere die jeweils geltende Gesetzeslage und die höchstrichterlicher Rechtsprechung zu berücksichtigen.
Hier analysieren wir die steuerlichen Auswirkungen unternehmerischer oder persönlicher Entscheidungen. Als Grundlage dieser Entscheidungen bieten wir Ihnen u.a. Steuerbelastungsvergleiche unter Berücksichtigung individueller Vorgaben an.
Weiterhin beraten wir Sie bspw. hinsichtlich steuerlicher Aspekte
> bei der Wahl der Rechtsform Ihres Unternehmens im Falle von Unternehmensgründungen, dem Eingehen von Beteiligungen, der Umwandlung von Unternehmen oder deren Umstrukturierung
> bei Investitionen im unternehmerischen und/oder privaten Bereich
> in allen Finanzierungsfragen
Darüber hinaus bedeutet Steuergestaltungsberatung unsere Unterstützung
> bei der Erstellung von Gesellschaftsverträgen
> bei der Veräußerung, Auseinandersetzung/Liquidation von Unternehmen oder Beteiligungen
> bei der Gestaltung von Erbfolgeregelungen
> bei der regelmäßigen kritischen Überprüfung des gesamten Vertragswerkes zur Vermeidung steuerlicher Nachteile bei verbundenen Unternehmen oder zwischen natürlichen Personen und Gesellschaften
• Finanzbuchführung
Wir erstellen Ihre Finanzbuchführung, d.h. wir
> kontieren die Belege
> erfassen und verarbeiten die Buchungsbelege
> fertigen die Umsatzsteuer-Voranmeldungen inkl. zentraler Meldungen (ZM) und statistischer Meldungen
> kontrollieren die Ergebnisse regelmäßig anhand der DATEV-Auswertungen
Art und Umfang unserer Tätigkeit kann hierbei individuell vereinbart werden.
• FiBu-Specials
Im Bereich der Buchführung bieten wir ein System digitalen Belegwesens an das es Ihnen ermöglicht, die Originalbelege in Ihren Geschäftsräumen zu belassen. Der aufwendige Transfer der Belege mittels „Laufordner“ und/oder das lästige Anfertigen von Kopien entfällt.
Für selbstbuchende Mandanten bieten wir die Möglichkeit über die DATEVasp-Anbindung (online) unsere kanzleiinterne Buchführungssoftware zu nutzen. Eine eigene aufwendige PC-/Serverlösung sowie die tägliche Datensicherung entfällt.
Für weitere Details sprechen Sie uns gerne an-
• Lohnbuchführung
Wir fertigen die Lohn- und Gehaltsabrechnung, d.h. wir
> führen Ihre Lohn- und Gehaltskonten
> erstellen die anfallenden Abrechnungen
> bereiten den Zahlungsverkehr vor
> erstatten die Meldungen an die Sozialversicherungsträger
> erstellen die Verdienstbescheinigungen und
> begleiten Lohnsteuer-Außenprüfungen sowie Prüfungen durch die Sozialversicherungsträger
• Steuererklärungen
Wir erstellen sämtliche privaten Steuererklärungen wie Einkommensteuer-, Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen.
Aus dem Bereich der betrieblichen Steuererklärungen sind hervorzuheben:
> Ableitung der Steuerbilanz aus dem handelsrechtlichen Jahresüberschuss
> Gewerbesteuererklärung
> Umsatzsteuererklärung
Für Kapitalgesellschaften darüber hinaus:
> Körperschaftsteuererklärung einschließlich der Anlagen und Erklärung zur gesonderten > Feststellung des verbleibenden Verlustvortrages
> Erklärung zur gesonderten Feststellung des steuerlichen Einlagekontos gem. § 27 Abs. 2 S. 1 KStG
> Ermittlung des Körperschaftsteuerguthabens gem. § 37 Abs. 2 S. 3 KStG
Für Personengesellschaften:
> Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen einschl. Anlagen
• Jahresabschlüsse
Wir erstellen sämtliche Jahresabschlüsse für Unternehmen jedweder Rechtsformen.
Die Erstellung der Jahresabschlüsse erfolgt grundsätzlich nach Maßgabe der handelsrechtlichen Vorschriften und nach den maßgebenden gesellschaftsrechtlichen Regelungen.
• Betriebswirtschaft
Vielfach sind steuerliche und betriebswirtschaftliche Fragestellungen so eng miteinander verbunden, dass eine steuerliche Lösung nicht ohne vorher gewonnene betriebswirtschaftliche Ergebnisse umgesetzt werden kann.
Umgekehrt erfordern betriebswirtschaftlich gewonnene Erkenntnisse oftmals eine Korrektur der steuerlich optimalen Lösung.
Aus diesem Grund gehört die betriebswirtschaftliche Beratung zu einem Teilbereich der modernen Steuerberatung.
Hierzu zählen insbesondere
> Erfolgs-, Liquiditäts- und Rentabilitätsanalysen
> Deckungsbeitragsrechnungen
> Einführung von Controllinginstrumenten
> Erstellen von Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerrechnungen
> Investitions- und Finanzierungsplanung
• Recht
Fundierte ganzheitliche Beratung umfasst stets auch die Rechtsberatung. Wir sind daher erste Anlaufstelle in allen Fragen unternehmerischer oder privater Rechtsfragen. Hierfür arbeiten wir nötigenfalls mit renommierten Rechtsanwälten und Juristen zusammen, um eine umfassende Beratung in allen Fragen des täglichen Lebens gewährleisten zu können.
Hervorzuheben ist die Zusammenarbeit mit Spezialisten aus den Bereichen:
> Handels-, Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht
> Arbeitsrecht
> Strafrecht
> Zivilrecht
> Verwaltungsrecht